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Kündigung in der Elternzeit: Ihre Rechte und Möglichkeiten kennen - bevor es zu spät ist

Ein Kind verändert alles - auch den Blick auf die Arbeit. Die Elternzeit soll Sicherheit und Raum geben. Doch was, wenn genau in dieser Phase ein Kündigungsschreiben kommt? Viele Betroffene sind überrascht - und ratlos. Denn Kündigung in der Elternzeit ist selten, aber möglich. Wer seine Rechte kennt, kann gezielt reagieren. Wer nicht - riskiert existenzielle Nachteile.

Kündigung in der Elternzeit: Ihre Rechte und Möglichkeiten kennen - bevor es zu spät ist

Kündigung in der Elternzeit: Wie kann das überhaupt sein?

Die Elternzeit ist ein gesetzlich geschützter Zeitraum, der dem Zweck dient, sich um die Betreuung und Erziehung des Kindes zu kümmern. Laut § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt während der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz:

„Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen.“

Aber: Dieser Schutz ist nicht absolut. Der Arbeitgeber kann in Ausnahmefällen eine Zustimmung zur Kündigung bei der zuständigen Landesbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) beantragen.

Zulässige Gründe für eine Kündigung sind:

  • Betriebsschließung oder Insolvenz
  • Schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers (z. B. Diebstahl, Beleidigung, unerlaubte Nebentätigkeit)
  • Massive betriebliche Umstrukturierungen, bei denen die Stelle objektiv entfällt
  • Wiederholte krankheitsbedingte Ausfälle mit nachgewiesener Zukunftsprognose

Unzulässig sind Kündigungen wegen:

  • Teilzeitverlangen während der Elternzeit
  • Persönlicher Meinungsverschiedenheiten
  • Rückkehr nach Elternzeit „unerwünscht“

Praxisbeispiel 1: Kündigung ohne Genehmigung - aber akzeptiert

Sabine, 29, Sachbearbeiterin, war im 9. Monat Elternzeit, als sie die Kündigung erhielt. Der Brief enthielt keinen Hinweis auf eine Genehmigung. Sabine glaubte, das sei ein Versehen – und reagierte nicht. Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist galt die Kündigung als wirksam. Ihr Elterngeld Plus lief aus, sie hatte keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung – und keine rechtliche Handhabe mehr.

Lektion: Auch unwirksame Kündigungen müssen aktiv angefochten werden – sonst werden sie wirksam durch Fristablauf (§ 7 KSchG)!

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Was tun, wenn eine Kündigung während der Elternzeit kommt?

Schritt 1: Ruhe bewahren – und Unterlagen prüfen

  • Enthält das Schreiben den Hinweis auf eine behördliche Genehmigung?

  • Liegt die Genehmigung schriftlich bei?

  • Wie ist das Kündigungsdatum angesetzt?

Fehlt die Genehmigung - oder ist das Schreiben unklar - ist die Kündigung rechtswidrig. Aber: Das allein reicht nicht - Sie müssen innerhalb von 3 Wochen klagen.

Praxisbeispiel 2: Genehmigung erteilt - Kündigung wirksam

Tobias, 35, Elektriker, war in Elternzeit, als sein Arbeitgeber wegen Geschäftsaufgabe kündigte. Dieser hatte im Vorfeld die Genehmigung der Behörde eingeholt und beigelegt. Tobias war geschockt, aber der Schritt war rechtlich zulässig. Durch frühzeitige juristische Beratung gelang es ihm, eine Abfindung auszuhandeln, und er meldete sich sofort bei der Arbeitsagentur - so konnte der finanzielle Schaden minimiert werden.

Schritt 2: Klage beim Arbeitsgericht einreichen

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Danach ist auch eine rechtswidrige Kündigung unwiederbringlich gültig.

Tipp: Arbeitsrechtsschutzversicherung greift in vielen Fällen - auch während der Elternzeit!

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Kündigung durch den Arbeitnehmer: das sollten Sie beachten

Auch Sie dürfen während der Elternzeit kündigen - wenn Sie z.?B. eine neue Perspektive wahrnehmen möchten. Aber auch hier gelten besondere Regeln:

Voraussetzungen:

  • Die Kündigung ist nur zum Ende der Elternzeit zulässig (§ 19 BEEG).

  • Es gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist – unabhängig von der im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist.

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – eine E-Mail reicht nicht aus.

Praxisbeispiel 3: Selbstkündigung mit Fristfehler

Mira, 31, UX-Designerin, wollte nach der Elternzeit in ein Start-up wechseln. Sie kündigte per E-Mail - zwei Monate vor dem geplanten Wechsel. Ihr alter Arbeitgeber wies die Kündigung zurück - wegen Formfehler und Fristverletzung. Der neue Job war in Gefahr. Erst durch anwaltliche Hilfe konnte eine Lösung per Aufhebungsvertrag gefunden werden.

Was bedeutet eine Kündigung für mein Elterngeld oder ALG I?

  • Elterngeld: Wird grundsätzlich weitergezahlt - aber bei Selbstkündigung kann es zu Nachteilen bei Elterngeld Plus oder dem Partnerschaftsbonus kommen.
  • Arbeitslosengeld I: Bei Eigenkündigung droht eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen durch die Agentur für Arbeit - außer es liegen wichtige Gründe vor (z. B. unzumutbare Rückkehrbedingungen).
  • Wiedereinstieg: Wer betriebsbedingt gekündigt wird, hat gute Chancen auf Abfindung oder Transferangebote - wenn rechtzeitig gehandelt wird.

Sofort-Checkliste: Das müssen Sie tun

Handlung Warum? Frist
Kündigungsschreiben prüfen Rechtmäßigkeit erkennen Sofort
Anwalt kontaktieren Rechtslage klären Innerhalb 1 Woche
Klage erheben Kündigungsschutz sichern Innerhalb 3 Wochen
Arbeitsagentur informieren Sperrfrist vermeiden Unverzüglich
Elterngeldstelle informieren Leistungsansprüche sichern Binnen weniger Tage

Elternzeit schützt - aber nur, wenn Sie Ihre Rechte kennen

Die Elternzeit ist ein Geschenk - und ein gesetzlich geschützter Raum. Doch er ist nicht undurchdringlich. Arbeitgeber dürfen unter Bedingungen kündigen. Und viele Arbeitnehmer machen Fehler, weil sie sich in falscher Sicherheit wiegen.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten - und holen Sie sich rechtzeitig professionelle Unterstützung. So können Sie nicht nur Kündigungen abwehren, sondern auch neue Chancen schaffen.

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FAQ: Häufig gestelle Fragen zum Thema Kündigung in Elternzeit

Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Ohne Genehmigung ist die Kündigung nichtig.

Ab der Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber, spätestens jedoch 8 Wochen vor Beginn.

Ja, aber nur zum Ende der Elternzeit und mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist.

Sofort juristische Beratung einholen und innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Eine Kündigung kann sich auf Folgeansprüche wie Elterngeld Plus auswirken. Frühzeitig klären!

Sie entscheidet, ob eine Kündigung während der Elternzeit ausnahmsweise zulässig ist. Ohne deren Genehmigung ist die Kündigung unwirksam.

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